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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SimuLean Logistics / Gesellschafter Kay Marc Rosin, Nico Kainz, Kai Horst Kuhn, Beethovenstr. 1 – 76870 Kandel – nachfolgend „Auftragnehmer" – und dem Auftraggeber über die Durchführung von Lean-Trainings, Workshops, Planspielen sowie Analyse-, Assessment- und Beratungsleistungen.

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2. Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form von Trainings, Workshops, Planspielen, Prozessanalysen, Reifegradbewertungen, Verbesserungsworkshops und mehrteiligen Qualifizierungsprogrammen im Bereich Logistik und Lean Management. (2) Die Leistungen werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. (3) Ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet.

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3. Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

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4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. (2) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. (4) Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten sind in den Preisen nicht enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. gemäß Angebot abgerechnet.

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5. Stornierung und Terminverschiebung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. (2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor dem Termin möglich. (3) Bei Stornierung:

  • 30–14 Tage vor Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung

  • 13–7 Tage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • 6–1 Tage vor Termin: 80 % der vereinbarten Vergütung

  • weniger als 24 Stunden vor Termin: 100 % der vereinbarten Vergütung

(4) Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung. (5) Eine Terminverschiebung wird, sofern möglich, einvernehmlich geregelt. (6) Bei mehrtägigen oder modularen Leistungen gelten die vereinbarten Termine als Einzeltermine im Sinne dieser Regelung. Die Verschiebung einzelner Module wird nach Verfügbarkeit einvernehmlich geregelt; bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten. (7) Teilnehmer können bis zum jeweiligen Termin- bzw. Modulbeginn kostenfrei ausgetauscht werden. Ein Anspruch auf Nachholung einzelner Module für nicht teilnehmende Personen besteht nicht.

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6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Rahmenbedingungen rechtzeitig bereitgestellt werden. (2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. (3) Analyse- und Bewertungsleistungen setzen voraus, dass der Auftraggeber die erforderlichen Prozessdaten, Kennzahlen, Layouts und Auskünfte vollständig und zutreffend bereitstellt. (4) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie die für Prozessbeobachtungen erforderlichen Fachkräfte. (5) Der Auftragnehmer prüft überlassene Daten nicht auf inhaltliche Richtigkeit.

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7. Durchführung vor Ort und Arbeitssicherheit

(1) Die Leistungen werden ganz oder teilweise in den Betriebsstätten des Auftraggebers erbracht. (2) Der Auftraggeber gewährt den eingesetzten Personen Zutritt zu den erforderlichen Bereichen und stellt einen geeigneten Arbeits- bzw. Schulungsraum bereit. (3) Der Auftraggeber weist vor Beginn in die geltenden Sicherheits- und Betriebsvorschriften ein und stellt erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, soweit diese nicht vom Auftragnehmer mitgeführt wird. (4) Die Verkehrssicherungspflicht in den Betriebsstätten verbleibt beim Auftraggeber.

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8. Aussagekraft von Analyse- und Bewertungsergebnissen

(1) Ermittelte Potenziale, Kennzahlen, Reifegradbewertungen und Einsparungsangaben sind fachliche Einschätzungen auf Basis einer Momentaufnahme und der bereitgestellten Informationen. (2) Sie stellen keine Zusicherung, Garantie oder verbindliche Prognose eines wirtschaftlichen Ergebnisses dar. (3) Die tatsächliche Realisierung hängt maßgeblich von Entscheidungen, Rahmenbedingungen und der Umsetzung durch den Auftraggeber ab. (4) Eine Haftung für das Erreichen ausgewiesener Potenziale ist ausgeschlossen.

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9. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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10. Kein Erfolg geschuldet

(1) Die Leistungen werden als Dienstleistung erbracht. Ein konkreter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet. (2) Die Umsetzung der vermittelten Inhalte sowie der empfohlenen Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. (3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Basis der vermittelten Inhalte oder erarbeiteten Ergebnisse getroffen werden.

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11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle bereitgestellten Unterlagen, Trainingskonzepte, Methoden, Bewertungsskalen, Vorlagen sowie Planspielkomponenten und Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran verbleiben beim Auftragnehmer. (2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. (3) An den für den Auftraggeber erstellten Ergebnisdokumenten – insbesondere Potenzialkarten, Lean Score, Maßnahmenlisten und Auswertungen – erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. (4) Eine Weitergabe dieser Dokumente an Dritte, insbesondere an Wettbewerber des Auftragnehmers, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

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12. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden. (2) Die Verpflichtung gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus. (3) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen.

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13. Datenschutz und Mitbestimmung

(1) Sofern im Rahmen von Prozessbeobachtungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers. Die Parteien schließen bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. (2) Erhebungen erfolgen grundsätzlich personenunabhängig und prozessbezogen. Eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle einzelner Beschäftigter ist nicht Gegenstand der Leistung. (3) Der Auftraggeber stellt die Einhaltung etwaiger Mitbestimmungsrechte in eigener Verantwortung sicher.

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14. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Streik, behördliche Anordnung) nicht erbracht werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

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15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

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